Änderungsfassung vom 31.03.2020
Die Veröffentlichung basiert auf der Berechnung der täglichen prozentualen Netzkontoabweichung (in %) nach folgender Formel:
Netzbetreiber, welche in einem Monat mindestens zehn Fehlertage durch eine tägliche prozentuale Netzkontoabweichung in ihrem Netzkonto von mehr als 50 % bzw. weniger als –50 % aufweisen, werden auf der Internetseite des Marktgebietsveranwortlichen (im öffentlich zugänglichen Bereich) veröffentlicht.
Diese zehn Fehlertage gelten allgemein für Tage mit Über- und Unterallokation.
Netzkonten eines Netzbetreibers mit Marktgebietsüberlappung sowie Netzkonten mit Netzkopplungspunktaufteilungen aus nachgelagerten Netzen werden bezüglich der Veröffentlichung aggregiert betrachtet.