Gemäß Tenor 4 lit. d) des Beschlusses zur Anpassung des Konvertierungssystems der Bundesnetzagentur vom 21.12.2016 (BK7-16-050) ist GASPOOL verpflichtet, den monatlichen Saldo des Konvertierungskontos spätestens fünf Werktage nach Abschluss des jeweiligen Monats auf Basis vorläufiger Daten zu veröffentlichen. Sobald die relevanten endgültigen Werte für die Veröffentlichung vorliegen, erfolgt eine Aktualisierung der Daten.
Der Saldo des Konvertierungskontos ermittelt sich aus buchhalterisch erfassten Erlösen und Aufwendungen, die gemäß KONNi Gas in das Konvertierungskonto einfließen:
- Kosten/Erlöse aus Durchführung von Konvertierungsmaßnahmen,
- Zinsaufwendungen,
- Sonstige Aufwendungen,
- Ausschüttung,
- Erlöse aus Konvertierungsentgelt,
- Erlöse aus Konvertierungsumlage,
- Zinserträge.