Der Flexibilitätskostenbeitrag löst das bisherige System des variablen Strukturierungsbeitrags zum 1. Oktober 2016 ab. Der Flexibilitätskostenbeitrag wird auf alle stündlich kumulierten Abweichungen im Bilanzkreis angewendet, mit dem Ziel die untertägige Ausgeglichenheit des Bilanzkreises anzureizen. Dazu werden die stündlichen Abweichungen des Bilanzkreises erfasst und über den Gastag kumuliert. Für alle RLM-Zeitreihentypen wird eine Toleranz in Höhe von ± 7,5 % der RLM-Tagesmenge gewährt. Für alle anderen Zeitreihentypen wird keine Toleranz gewährt, d. h. hier ist jede stündliche Abweichung abrechnungsrelevant. Sobald die kumulierten stündlichen Differenzen die Toleranz überschreiten, erfolgt unter Umständen eine Abrechnung. Der Flexibilitätskostenbeitrag wird nur dann vom MGV erhoben, wenn im MOL1-Rang gegenläufige Regelenergiegeschäfte abgeschlossen wurden und dabei Kosten entstanden sind.
Der Preis der bei einer Abrechnung zum Tragen kommt, bestimmt sich nach der Formel: (P1 – P2) / 2
P1 = mengengewichteter Durchschnittspreis Regelenergieeinkauf (MOL 1)
P2 = mengengewichteter Durchschnittspreis Regelenergieverkauf (MOL 1)