Das Vorgehen bei der Ermittlung der Preise für Ausgleichsenergie wurde von der Bundesnetzagentur im Beschluss BK7-14-020 (Gabi Gas 2.0) festgelegt. Danach erfolgt die die Preisbildung auf Basis einer Grenzpreisbetrachtung.
Dabei ist der tägliche positive Ausgleichsenergiepreis (=Grenzankaufspreis) der höhere der beiden folgenden Preise:
- Preis aller Regelenergieeinkäufe unter Einbeziehung von Day-Ahead und Within-Day Produkten, mit dem Lieferort virtueller Handelspunkt (Merit Order Liste Rang 1) sowie börsliche qualitätsspezifische Produkte im eigenen oder angrenzenden Marktgebiet (Merit Order Liste Rang 2)
oder - Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis an der PEGAS Handelsplattform für den jeweiligen Gastag zuzüglich zwei Prozent.
Der tägliche negative Ausgleichsenergiepreis (=Grenzverkaufspreis) ist der niedrigere der beiden folgenden Preise:
- Preis aller Regelenergieverkäufe unter Einbeziehung von Day-Ahead und Within-Day Produkten, mit dem Lieferort virtueller Handelspunkt (Merit Order Liste Rang 1) sowie börsliche qualitätsspezifische Produkte im eigenen oder angrenzenden Marktgebiet (Merit Order Liste Rang 2)
oder - Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis an der PEGAS Handelsplattform für den jeweiligen Gastag abzüglich zwei Prozent.